Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026 · Car Trade24 GmbH, Ringstrasse 26, 5610 Wohlen AG
Sorgfältig erstellter Entwurf nach schweizerischem Recht. Die abschliessende rechtliche Prüfung und Freigabe durch eine Anwältin oder einen Anwalt bleibt vorbehalten.
1. Geltungsbereich und Anbieterin
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Car Trade24 GmbH, Ringstrasse 26, 5610 Wohlen AG, Schweiz (UID CHE-116.101.972 MWST; nachfolgend «Verkäuferin») und der Kundin bzw. dem Kunden (nachfolgend «Käuferin» oder «Käufer») über den Kauf von Gebraucht- und Neufahrzeugen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen der Käuferin oder des Käufers gelten nur, soweit die Verkäuferin ihnen schriftlich zustimmt. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
Kontakt: info@cartrade24.ch, Telefon +41 56 618 55 44.
2. Angebot und Vertragsschluss
Fahrzeuginserate und Preisangaben der Verkäuferin, auch auf der Website und auf Online-Plattformen, sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots dar. Eine Online-Bestellung, eine Reservation oder eine Kontaktanfrage gilt als unverbindliche Anfrage der Käuferin oder des Käufers und begründet noch keinen Kaufvertrag.
Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst mit der beidseitig unterzeichneten schriftlichen Kaufvereinbarung oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin zustande, bei einem Kauf vor Ort spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs gegen Bezahlung. Angaben zu Ausstattung, Kilometerstand, Zustand und Verfügbarkeit beruhen auf den der Verkäuferin vorliegenden Informationen; massgebend sind die Angaben in der schriftlichen Kaufvereinbarung.
3. Preise und Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und, soweit nicht anders ausgewiesen, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum aktuellen Normalsatz von 8.1%. Preisangaben in Inseraten sind freibleibend; massgebend ist der in der schriftlichen Kaufvereinbarung oder Auftragsbestätigung vereinbarte Preis. Zusätzliche Kosten wie Überführung, Einlösung, Zulassungsgebühren oder optionale Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen und vereinbart.
4. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis vollständig vor oder bei der Übergabe des Fahrzeugs zu bezahlen. Eine allfällige Anzahlung wird in der Kaufvereinbarung festgehalten. Zahlungen sind je nach Vereinbarung per Banküberweisung, mit Debit- oder Kreditkarte, bar im gesetzlich zulässigen Rahmen oder über eine vereinbarte Finanzierung zu leisten.
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäuferin (Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, ZGB). Die Verkäuferin ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register des Wohnsitzes bzw. Sitzes der Käuferin oder des Käufers eintragen zu lassen.
5. Lieferung und Übergabe
Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich durch Abholung am Standort der Verkäuferin in Wohlen AG. Auf Wunsch und nach Vereinbarung kann die Verkäuferin eine Lieferung organisieren; die damit verbundenen Kosten und der Zeitpunkt werden gesondert vereinbart. Angegebene Liefer- und Übergabetermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, Richtwerte. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe des Fahrzeugs auf die Käuferin oder den Käufer über.
6. Gewährleistung
Für Sachmängel haftet die Verkäuferin nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 197 ff. OR). Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht zum Nachteil der Käuferin oder des Käufers wegbedungen.
Umfang, Dauer und Bedingungen einer allfälligen zusätzlichen Garantie (beispielsweise einer Hersteller- oder Händlergarantie) sowie ein allfälliger Gewährleistungsausschluss beim Verkauf unter Fachpersonen (Verkauf an Unternehmen) richten sich nach der schriftlichen Kaufvereinbarung und den dort bezeichneten Garantiebedingungen. Massgebend für den vereinbarten Zustand des Fahrzeugs sind die Angaben in der Kaufvereinbarung und im zugehörigen Inserat.
7. Rückgabe und Umtausch
Beim Kauf eines Fahrzeugs besteht nach schweizerischem Recht weder beim Kauf im Geschäftslokal noch bei einer Online-Anbahnung ein allgemeines gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Ein Rücktritt vom Vertrag, eine Rückgabe oder ein Umtausch ist nur möglich, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Gewährleistungsrechten nach Ziffer 6, ergibt. Zwingende gesetzliche Rechte der Käuferin oder des Käufers bleiben in jedem Fall vorbehalten.
8. Haftung
Die Verkäuferin haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen rechtswidrig verursachen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird die Haftung für Personenschäden, für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Absicht sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist. Zwingende Bestimmungen, namentlich diejenigen des Produktehaftpflichtgesetzes, bleiben vorbehalten.
9. Datenschutz
Die Verkäuferin bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Einzelheiten zur Bearbeitung, zu den eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Vertragsbeziehung ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten und Unternehmen (Geschäftskundinnen und Geschäftskunden) ist Wohlen AG. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere diejenigen zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten nach Art. 32 und Art. 35 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), bleiben ausdrücklich vorbehalten; sie können gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten nicht im Voraus wegbedungen werden.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung im gesetzlich zulässigen Rahmen am nächsten kommt.